AGB
1
Vertragsabschluss
1.1.
Bei uns eingehende Bestellungen gelten nur als
angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Änderungen oder
Ergänzungen des Lieferungsvertrages bedürfen der Schriftform
1.2. Die von uns
in der schriftlichen Bestätigung genannten Preise sind auf den Tag der
Bestätigung errechnet. Die endgültige Berechnung dem Kunden gegenüber erfolgt
zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preis. Angemessene Preiserhöhungen
berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
1.3. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der
Bestellung inhaltlich ab, dann gilt unsere Auftragsbestätigung als angenommen,
falls der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich
widerspricht.
1.4. Abweichende Lieferungsbedingungen des Kunden
sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
1.5. Wir akzeptieren Bestellungen nur in
Schriftlicher Form als Fax, E-Mail oder Brief.
2. Lieferbedingungen
2.1. Das Transportrisiko trägt der Kunde,
gleichgültig, mit welchem handelsüblichen Transportmittel der Versand erfolgt.
Wir haben erfüllt, sobald wir die Gegenstände ordnungsgemäß zum Versand
gebracht haben. Teillieferungen sind zulässig.
2.2. Angaben über Liefertermine und Lieferfristen
sind nur annähernd und unverbindlich. Voraussetzung für die Einhaltung von
Lieferfristen und Liefer-terminen ist die richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung durch den Vor-lieferanten.
2.3. Für Lieferungsausfälle oder
Lieferverzögerungen, die durch Streik, Aus-sperrung, Unfall, Feuer, Transport-
und Versand-schäden und höhere Gewalt verursacht werden, haften wir nicht.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage
nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Wir sind zur Abrechnung von
Teilleistungen berechtigt.
3.2. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug,
sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2% p. a. über dem
Landeszentralbank-Diskont zu verlangen. Der Kunde kann einen niedrigeren
Verzugsschaden nachweisen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens
durch uns ist möglich.
3.3. Kommt der Kunde bei Ratenzahlungen mit 2 Raten
teilweise oder ganz in Verzug, so wird der gesamte noch offene Restbetrag
sofort zur Zahlung fällig.
3.4. Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten
und gelten bei Eingang auf unsere Bankkonten oder bei unserer Kasse als
erfolgt.
3.5. Unbefriedigende Auskünfte berechtigen uns
nachträglich, andere Zahlungsbedingungen zu stellen und Sicherheiten oder
Vorauszahlungen zu verlangen. Weiter sind wir berechtigt in diesem Falle vom
Vertrag zurückzutreten.
4. Preise
4.1. Die Inlandspreise verstehen sich zuzüglich des
am Tage der Lieferung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersatzes.
5. Rechtswahl
5.1. Die Rechtsbeziehungen aus dem Lieferungsverhältnis
zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD
6. Gewährleistung
6.1. Ein Anspruch auf Wandlung und Minderung
besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel
innerhalb angemessener Frist zu beheben oder Ersatz zu liefern. Weitergehende
Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.
6.2. Wir tragen jeweils die zum Zwecke der
Nachbesserung oder Nachlieferung anfallenden Kosten. Bei unberechtigter
Mängelrüge hat uns der Kunde alle hierdurch entstandenen Aufwendungen zu
ersetzen
6.3. Erkennbare Mängel und Fehlmengen sowie
versteckte Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware bzw.
nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der Frist
werden wir von jeder Gewähr- und Garantieleistung frei.
7. Schadensersatz
7.1. Wir haften in den Fällen des Vorsatzes und der
groben Fahrlässigkeit, sowie in den Fällen der schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten und des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Im
Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns bis zur Zahlung sämtlicher
Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum
an den von uns gelieferten Waren vor. Auf Verlangen des Kunden sind wir zum
Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit
der jeweiligen Warenlieferung im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat
und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine
angemessene Sicherung besteht.
8.2. Der Kunde darf die im Vorbehaltseigentum von
uns stehenden Waren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur zu seinen
normalen Geschäfts-bedingungen veräußern.
8.3. Der Kunde tritt die ihm gegenüber dem Abnehmer
im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit
Nebenrechten zur Sicherung im Voraus an uns ab.
8.4. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der
Weiterveräußerung bis zum jederzeitigen Widerruf für uns einzuziehen.
8.5. Kommt der Kunde mit seinen
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber länger als 4 Wochen in Rückstand, so sind
wir berechtigt, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen. In diesem Falle
ist der Kunde verpflichtet, uns innerhalb von 3 Tagen die Namen des Abnehmers
zu benennen.
8.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden
insbesondere auch bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vom Kunden heraus zu verlangen,
unbeschadet des Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9. Gerichtsstand
9.1. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen
aus dem Lieferungsverhältnis ist Bad Saulgau. Für sämtliche Streitigkeiten aus
dem Lieferungsverhältnis mit Kaufleuten einschließlich Wechselakzept und
Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Bad Saulgau. Dies gilt auch,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10. Mietverträge / Leasingverträge
10.1.
Die Vertragsdauer
über die Miete eines Streichinstrumentes wird zu Beginn der Mietzeit
festgelegt.
10.2.
Sie wird in
Monaten bemessen und kann nach Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit in
gegenseitigem Einvernehmen verlängert werden.
10.3.
Die
Mindestmietdauer beträgt 3 Monate.
10.4.
Der Mieter
verpflichtet sich, das Instrument samt Zubehörteilen nach Ablauf der Mietzeit
unaufgefordert und unverzüglich an die Vermieter zurückzugeben.
10.5.
Kommt er mit der
Rückgabe in Verzug, so ist für jeden Tag der verspäteten Rückgabe ein
anteiliger Mietzins zu bezahlen; er erhöht sich für die Zeit des Verzugs um 50
%.
10.6.
Das Instrument
gilt erst dann als zurückgegeben, wenn auch sämtliche Zubehörteile
zurückgegeben sind.
10.7.
Der Mieter haftet
dafür, dass sich das Instrument bei der Rückgabe in einwandfreiem Zustand
befindet. Er haftet insbesondere für Schäden am Instrument und sämtlichen
Zubehörteilen (Etui, Überzug, Bogen), ohne dass ihm hierfür ein Verschulden –
gleich welcher Art – nachgewiesen werden muss. Hiervon werden auch
Schönheitsfehler umfasst.
10.8.
Der Mieter haftet
für Verlust und Diebstahl des Instrumentes.
10.9.
Das Instrument
samt Zubehörteilen bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum des
Vermieters. Es darf nicht weitervermietet, weiter
verliehen , belastet, sicherungsübereignet oder verpfändet werden.
10.10.
Der Mietzins ist
monatlich im voraus bis zum jeweils dritten Werktag eines Monats durch
Bankeinzug (Dauerauftrag) bzw. Vorauszahlung zu entrichten.
10.11.
Kommt der Mieter
mit einer Mietzahlung mehr als 14 Tage in Verzug, hat der Vermieter das Recht,
den Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Instrument sofort heraus zu verlangen.
Die weiteren Rechte des Vermieters bestimmen sich nach 10.5., 10.6, 10.7 und
10.8 dieser Bedingungen.
10.12.
Der Mieter
verpflichtet sich von dem Instrument nur vertragsgemäßen Gebrauch zu machen. Dies
beinhaltet eine Verwendung des Instruments und seiner Zubehörteile lediglich
zum Musizieren nach den anerkannten Regeln der Kunst.
10.13.
Bei nicht
vertragsgemäßem Gebrauch des Instruments hat der Vermieter das Recht, den
Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Instrument heraus zu verlangen. Die
Rechte des Vermieters nach 10.7 und 10.8. dieser Bedingungen bleiben unberührt.
10.14.
Verpackungs- und
Versendungsgebühren werden dem Mieter zum Selbstkostenpreis des Vermieters per
Nachnahme in Rechnung gestellt.
10.15.
Sondervereinbarungen
bedürfen der Schriftform und sind nur nach der Bestätigung durch den Vermieter
verbindlich.
10.16.
Anrechnung der Leasinggebühr
maximal € 200,-.
11. Auswahlsendungen
11.1.
Die von uns
mitgegeben oder versandten Auswahlsendung muss stetig mit größter und höchster
Sorgfalt behandelt werden. Und nach Ablauf der Frist von 14 Tagen an uns
zurückgesandt werden. Die Kosten für den Versand und die Versicherung geht zu
Lasten des Versenders.
11.1.1. Auswahlsendungen länger als 14 Tage: nur nach Absprache.
11.2.
Das Kolophonieren
der Bögen ist jederzeit gestattet
11.2.1. Wir behalten uns vor bei extrem abgespielten
Haaren eine Behaarungsgebühr in höhe unserer Aktuellen Preisliste zu
verrechnen.
11.3.
Die Weitergabe
der Bögen/Instrumente ist nur für Gewerbetreibender erlaubt, wenn eine
Kaufabsicht dahintersteht.
11.4.
Verkaufte
Bögen/Instrumente müssen umgehend bei uns gemeldet werden
11.5.
Es ist nicht
gestattet, von uns nicht in Rechnungestellte Bögen einem Mietkauf oder
Ratenkaufplan zur Verfügung zu stellt.