AGB

1           Vertragsabschluss

1.1.   Bei uns eingehende Bestellungen gelten nur als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Änderungen oder Ergänzungen des Lieferungsvertrages bedürfen der Schriftform

1.2.   Die von uns in der schriftlichen Bestätigung genannten Preise sind auf den Tag der Bestätigung errechnet. Die endgültige Berechnung dem Kunden gegenüber erfolgt zu dem am Tag der Lieferung gültigen Preis. Angemessene Preiserhöhungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

1.3.   Weicht unsere Auftragsbestätigung von der Bestellung inhaltlich ab, dann gilt unsere Auftragsbestätigung als angenommen, falls der Kunde nicht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt schriftlich widerspricht.

1.4.   Abweichende Lieferungsbedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.5.   Wir akzeptieren Bestellungen nur in Schriftlicher Form als Fax, E-Mail oder Brief.

2.      Lieferbedingungen

2.1.   Das Transportrisiko trägt der Kunde, gleichgültig, mit welchem handelsüblichen Transportmittel der Versand erfolgt. Wir haben erfüllt, sobald wir die Gegenstände ordnungsgemäß zum Versand gebracht haben. Teillieferungen sind zulässig.

2.2.   Angaben über Liefertermine und Lieferfristen sind nur annähernd und unverbindlich. Voraussetzung für die Einhaltung von Lieferfristen und Liefer-terminen ist die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Vor-lieferanten.

2.3.   Für Lieferungsausfälle oder Lieferverzögerungen, die durch Streik, Aus-sperrung, Unfall, Feuer, Transport- und Versand-schäden und höhere Gewalt verursacht werden, haften wir nicht.

3.      Zahlungsbedingungen

3.1.   Der Rechnungsbetrag ist spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung fällig. Wir sind zur Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.

3.2.   Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 2% p. a. über dem Landeszentralbank-Diskont zu verlangen. Der Kunde kann einen niedrigeren Verzugsschaden nachweisen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch uns ist möglich.

3.3.   Kommt der Kunde bei Ratenzahlungen mit 2 Raten teilweise oder ganz in Verzug, so wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

3.4.   Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten und gelten bei Eingang auf unsere Bankkonten oder bei unserer Kasse als erfolgt.

3.5.   Unbefriedigende Auskünfte berechtigen uns nachträglich, andere Zahlungsbedingungen zu stellen und Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen. Weiter sind wir berechtigt in diesem Falle vom Vertrag zurückzutreten.

4.      Preise

4.1.   Die Inlandspreise verstehen sich zuzüglich des am Tage der Lieferung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuersatzes.

5.      Rechtswahl

5.1.   Die Rechtsbeziehungen aus dem Lieferungsverhältnis zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der BRD

6.      Gewährleistung

6.1.   Ein Anspruch auf Wandlung und Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben oder Ersatz zu liefern. Weitergehende Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen.

6.2.   Wir tragen jeweils die zum Zwecke der Nachbesserung oder Nachlieferung anfallenden Kosten. Bei unberechtigter Mängelrüge hat uns der Kunde alle hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen

6.3.   Erkennbare Mängel und Fehlmengen sowie versteckte Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Empfang der Ware bzw. nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich zu rügen. Nach Ablauf der Frist werden wir von jeder Gewähr- und Garantieleistung frei.

7.      Schadensersatz

7.1.   Wir haften in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, sowie in den Fällen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Im Übrigen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

8.      Eigentumsvorbehalt

8.1.   Wir behalten uns bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Auf Verlangen des Kunden sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit der jeweiligen Warenlieferung im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.

8.2.   Der Kunde darf die im Vorbehaltseigentum von uns stehenden Waren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur zu seinen normalen Geschäfts-bedingungen veräußern.

8.3.   Der Kunde tritt die ihm gegenüber dem Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten zur Sicherung im Voraus an uns ab.

8.4.   Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeitigen Widerruf für uns einzuziehen.

8.5.   Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber länger als 4 Wochen in Rückstand, so sind wir berechtigt, die abgetretene Forderung selbst einzuziehen. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, uns innerhalb von 3 Tagen die Namen des Abnehmers zu benennen.

8.6.   Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere auch bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vom Kunden heraus zu verlangen, unbeschadet des Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9.      Gerichtsstand

9.1.   Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Lieferungsverhältnis ist Bad Saulgau. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Lieferungsverhältnis mit Kaufleuten einschließlich Wechselakzept und Scheckforderungen ist ausschließlich Gerichtsstand Bad Saulgau. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

10.  Mietverträge / Leasingverträge

10.1.                   Die Vertragsdauer über die Miete eines Streichinstrumentes wird zu Beginn der Mietzeit festgelegt.

10.2.                   Sie wird in Monaten bemessen und kann nach Ablauf der vertraglich festgelegten Zeit in gegenseitigem Einvernehmen verlängert werden.

10.3.                   Die Mindestmietdauer beträgt 3 Monate.

10.4.                   Der Mieter verpflichtet sich, das Instrument samt Zubehörteilen nach Ablauf der Mietzeit unaufgefordert und unverzüglich an die Vermieter zurückzugeben.

10.5.                   Kommt er mit der Rückgabe in Verzug, so ist für jeden Tag der verspäteten Rückgabe ein anteiliger Mietzins zu bezahlen; er erhöht sich für die Zeit des Verzugs um 50 %.

10.6.                   Das Instrument gilt erst dann als zurückgegeben, wenn auch sämtliche Zubehörteile zurückgegeben sind.

10.7.                   Der Mieter haftet dafür, dass sich das Instrument bei der Rückgabe in einwandfreiem Zustand befindet. Er haftet insbesondere für Schäden am Instrument und sämtlichen Zubehörteilen (Etui, Überzug, Bogen), ohne dass ihm hierfür ein Verschulden – gleich welcher Art – nachgewiesen werden muss. Hiervon werden auch Schönheitsfehler umfasst.

10.8.                   Der Mieter haftet für Verlust und Diebstahl des Instrumentes.

10.9.                   Das Instrument samt Zubehörteilen bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum des Vermieters. Es darf nicht weitervermietet, weiter verliehen , belastet, sicherungsübereignet oder verpfändet werden.

10.10.               Der Mietzins ist monatlich im voraus bis zum jeweils dritten Werktag eines Monats durch Bankeinzug (Dauerauftrag) bzw. Vorauszahlung zu entrichten.

10.11.               Kommt der Mieter mit einer Mietzahlung mehr als 14 Tage in Verzug, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Instrument sofort heraus zu verlangen. Die weiteren Rechte des Vermieters bestimmen sich nach 10.5., 10.6, 10.7 und 10.8 dieser Bedingungen.

10.12.               Der Mieter verpflichtet sich von dem Instrument nur vertragsgemäßen Gebrauch zu machen. Dies beinhaltet eine Verwendung des Instruments und seiner Zubehörteile lediglich zum Musizieren nach den anerkannten Regeln der Kunst.

10.13.               Bei nicht vertragsgemäßem Gebrauch des Instruments hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und das Instrument heraus zu verlangen. Die Rechte des Vermieters nach 10.7 und 10.8. dieser Bedingungen bleiben unberührt.

10.14.               Verpackungs- und Versendungsgebühren werden dem Mieter zum Selbstkostenpreis des Vermieters per Nachnahme in Rechnung gestellt.

10.15.               Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach der Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.

10.16.               Anrechnung der Leasinggebühr maximal € 200,-.

11.  Auswahlsendungen

11.1.                   Die von uns mitgegeben oder versandten Auswahlsendung muss stetig mit größter und höchster Sorgfalt behandelt werden. Und nach Ablauf der Frist von 14 Tagen an uns zurückgesandt werden. Die Kosten für den Versand und die Versicherung geht zu Lasten des Versenders.

11.1.1. Auswahlsendungen  länger als 14 Tage: nur nach Absprache.

11.2.                   Das Kolophonieren der Bögen ist jederzeit gestattet

11.2.1. Wir behalten uns vor bei extrem abgespielten Haaren eine Behaarungsgebühr in höhe unserer Aktuellen Preisliste zu verrechnen.

11.3.                   Die Weitergabe der Bögen/Instrumente ist nur für Gewerbetreibender erlaubt, wenn eine Kaufabsicht dahintersteht.

11.4.                   Verkaufte Bögen/Instrumente müssen umgehend bei uns gemeldet werden

11.5.                   Es ist nicht gestattet, von uns nicht in Rechnungestellte Bögen einem Mietkauf oder Ratenkaufplan zur Verfügung zu stellt.

 

 

 

 

 

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